Foto Elsa-Brandström-Straße 7 von 2021
Anschrift: Elsa-Brandström-Straße 7-9 (ehemalig: Höntroper Straße 7-9) Stadt: Bochum-Weitmar Link:
Architekt: Ausführung: Bauherr: Baugenossenschaft des Deutsch-Evangelischen Volksbundes, Mülheim Besitzer:
Quelle: Zustand: erhalten Denkmalschutz: nein
Weitere Quelle: Bochumer Anzeiger vom 14.03.1930, 22.05.1930, 15.08.1930 ("Die vom Deutsch-Evangelischen Volksbund, Ortsgruppe Weitmar, an der Höntroper Straße errichteten Häuser sind bis zum Dachgeschoss gediehen und seit dem heutigen Tage gerichtet. Die endgültige Fertigstellung der schmucken Häuser ist zum Herbstende zu erwarten."), 03.09.1930 ("An der Höntroper Straße erbaut der Evangelische Volksbund 12 Wohnungen, desgleichen an derselben Straße ein Privatmann ein Haus mit 12 Wohnungen."), 21.05.1931 ("Eine der größten deutschen Bausparkassen, die Deutsche evangelische Heimstätten-Gesellschaft mbH (Devaheim), der annähernd 16.000 Mitglieder und Bausparer angehören, ist in Schwierigkeiten geraten. [...] Mit der Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot seien Verhandlungen aufgenommen, um die Schwierigkeiten zu beseitigen. [...]"), 13.11.1931 ("Baugenossenschaft des Deutsch-evangelischen Volksbundes, Ortsgruppe Bochum-Weitmar. Der vor einiger Zeit erfolgte Zusammenbruch der Devaheim-Gesellschaft und der Deuzag und die im Zusammenhang damit entstandene Krise der Baugenossenschaft zeitigen auch in der Ortsgruppe Bochum-Weitmar bedauerliche Folgeerscheinungen. Wie heute bekannt wird, sind die meisten der von der Baugenossenschaft in den letzten Jahren errichteten Wohnhäuser an der Wasser- und Höntroper Straße in Weitmar sowie an der Velsstraße in Altenbochum zur Zwangsversteigerung am 20. Januar 1932 ausgeboten worden."), 21.01.1932 ("Das Ende einer Baugenossenschaft. Zwangsversteigerung der Häuser der Baugenossenschaft des Deutschen Evangelischen Volksdienstes. Die Genossenschaften die Leidtragenden. Die Stadt Bochum erhebt Einspruch. [...] Gestern Vormittag stand Termin an vor dem Amtsgericht Bochum. [...] Den Termin leitete Geschäftsassessor Homborg. Die Versteigerung des Hauses Velsstraße 1 in Altenbochum wurde aufgehoben, da der Anwärter Berensmeier die erforderlichen Mittel zur Erfüllung der auf der Besitzung ruhenden Lasten sichergestellt hatte. Es erfolgte die Versteigerung des Hauses Höntroper Straße 9. Den Zuschlag erhielt Oberingenieur Gerbracht, der 31.200 Reichsmark bot. Das Haus Höntroper Straße 7 wurde an Ziegelmeister Brinkmann in Gelsenkirchen für 36.000 Reichsmark versteigert. Der Vertreter der Stadt Bochum schätzte die Baukosten jedes der beiden Häuser auf 70.000 Reichsmark einschließlich Grundwert. Nach dem zehnfachen Mietswert berechnet, würde der gegenwärtige Wert auf 42.240 Reichsmark zu berechnen sein. Der Hauptleidtragende ist bei diesen Zwangsversteigerungen ein Landwirt, der Grundstücke im Wert von 30.000 Reichsmark hergegeben hat, die hypothekarische Sicherung durch die Baugenossenschaft aber unterblieb. Das größte Objekt bildete die Siedlung Wasserstraße 406, 408 und 410. Die Deutsche Hypothekenbank in Berlin hat 70.000 Reichsmark auf dieser Siedlung stehen, ein Landwirt 8.000 Reichsmark, die Stadt Bochum macht Forderungen für Straßenbaukosten, Kanalisation, STeuerrückstände usw. in Höhe von 38.400 Reichsmark geltend. Die tatsächlichen Kosten dieser drei Besitzungen betragen 152.000 Reichsmark. An Mieten gehen zur Zeit 7.000 Reichsmark ein, somit würde nach dem zehnfachen Mietssatz der Wert auf 70.000 Reichsmark anzusetzen sein. Jedes Haus hat acht Vierzimmerwohnungen. Für die Häuser Wasserstraße 406 und 408 bot die Deutsche Hypothekenbank Berlin je 25.500 Reichsmark, für die Besitzung 410 die Anwärterin Frl. Hoesterwind 25.000 Reichsmark. Der Vertreter der Stadt Bochum machte gegen alle Angebote EInspruch geltend auf Grund der Notverordnung vom 5. Dezember 1931, wonach bei einer Zwangsversteigerung mindestens sieben Zehntel des Wertes erzielt werden sollen. [...] Die Dinge würden nicht so schlimm gekommen sein, wnn die Baugenossenschaft in Mülheim vor der Konkurseröffnung am 12. Oktober 1931 die Häuser an die Anwärter ausgelassen hätte. Bleibt nur zu hoffen, dass man die Leidtragenden wenigstens nicht noch zur Zahlung der Haftpflichtsumme heranzieht."), 25.01.1932 und 28.01.1932
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